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Zusammenarbeit mit Schule, Eltern, Lehrkräften und Schülervertretung

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Elternverein (EV)

Der Elternverein vertritt die Interessen der Eltern sowohl innerschulisch, als auch im Kontakt nach außen (Presse, Behörden)​.

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Weitere Infos finden sie unter dem Punkt "Unser Verein".

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Klassenelternvertretung (KEV)

Aufgabe der Klassenelternvertretung:​

  • Kommunikationsschnittstelle zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und Lehrer*innen.

  • Weitergabe von Informationen des Elternvereins – zeitnah, verlässlich und fristgerecht.

  • Aktualität der Kontaktdaten ist essenziell.

  • Teilnahme an Ausschusssitzungen im Namen der Klasse – wichtig für Mitspracherecht.

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Rechte und Pflichten:

  • Teilnahme an nicht öffentlichen Sitzungen ist ein Recht, aber auch eine Verantwortung – bei Abwesenheit sollte eine Ersatzperson teilnehmen.

  • Objektive und verbindende Kommunikation ist zentral.

  • Einhaltung der Kommunikationskette:

       Eltern → Lehrer*in → KV/EV → Direktion.

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Die Wahl der Klassenelternvertreter*innen findet im Klassenforum (Elternabend) statt. Die Eltern einer Klasse wählen Klassenelternvertreter*innen und Stellvertreter*innen für ein Schuljahr.

Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) - Mitbestimmung auf Augenhöhe

Der Schulgemeinschaftsausschuss ist das zentrale Gremium, in dem Vertreter*innen aller Schulpartner - Schulleitung, Lehrkräfte, Schüler*innen und Eltern - gemeinsam Entscheidungen treffen und das schulische Miteinander gestalten. Die Elternvertretung wird dabei direkt vom Elternverein entsandt und bringt die Perspektive der Familien aktiv ein. 

 

Die rechtliche Grundlage für den SGA bildet § 64 des Schulunterrichtsgesetztes (SchUG).

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Wer mehr über Aufgaben, Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten im SGA erfahren möchte, findet weiterführende Informationen hier.

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